Aufgaben

  1. Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden.
  2. Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung
  3. Falls in Lehrerkonferenzen Beschlüsse gefasst werden, welche von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, dann erhält der Elternrat die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Quelle: §47 Elternrat, Sächsisches Schulgesetz

Mitglieder

Zu Beginn des Schuljahres werden innerhalb der Klassen die Klassenelternsprecher gewählt. Diese bilden dann den Elternrat unserer Schule. Aus ihrer Mitte werden ein Vorsitz sowie dessen Stellvertretung gewählt. Im Schuljahr 2025/26 wird die Elternschaft der Grundschule vertreten durch:

Vorsitz: Lars Wachsmuth

Stellvertretung: Annelie Weise

Elternratsvorsitzender Lars Wachsmuth

Informationen

….des Elternrates erhalten Sie hier über LernSax.

Kontakt

wachsmuth.elternrat@swgs.lernsax.de