Elternrat der Schule

Aufgaben

  1. Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden.
  2. Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung
  3. Falls in Lehrerkonferenzen Beschlüsse gefasst werden, welche von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, dann erhält der Elternrat die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Quelle: §47 Elternrat, Sächsisches Schulgesetz

Mitglieder

Ein neues Schuljahr beginnt und Klassenelternsprecher werden gewählt. Diese bilden dann den Elternrat unserer Schule. Aus seiner Mitte wird im Anschluss ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter gewählt.

Informationen

….des Elternrates erhalten Sie hier über LernSax.

Kontakt

elternrat@grundschule-wiederitzsch.de