Aufgaben
- Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden.
- Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung
- Falls in Lehrerkonferenzen Beschlüsse gefasst werden, welche von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, dann erhält der Elternrat die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Quelle: §47 Elternrat, Sächsisches Schulgesetz
Mitglieder
Ein neues Schuljahr beginnt und Klassenelternsprecher werden gewählt. Diese bilden dann den Elternrat unserer Schule. Aus seiner Mitte wird im Anschluss ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter gewählt.
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Informationen
….des Elternrates erhalten Sie hier über LernSax.
Kontakt
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elternrat@grundschule-wiederitzsch.de